die häufigsten Fragen & Antworten

Unsere Leistungen umfassen eine fürsorgliche und individuelle Körperpflege sowie medizinische Versorgung in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt. Wir vermitteln auch andere Dienstleistungen wie Essen auf Rädern und Hausnotruf. Darüber hinaus helfen wir bei der Hausarbeit, begleiten Sie zu Terminen und beraten Sie bei Formularen und Vorschriften im Gesundheitsbereich. Wir unterstützen Sie auch bei der Pflegeeinstufung und begleiten Sie dabei.
Sicherheit, Wohlbefinden, Abwechslung, Gesundheit, Entlastung, Orientierung, einen geregelten Tagesablauf, Lebensqualität und vor allem: LEBENSFREUDE DAHEIM

sofort, jederzeit, wann immer Sie wollen. Rund um die Uhr, an 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr

Es wird Ihnen gefallen. Aber wenn nicht, dann können Sie den Pflegevertrag jederzeit fristlos, ohne Angabe von Gründen wieder kündigen.

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine email, faxen Sie uns oder kommen Sie auf eine Tasse Kaffee bei uns vorbei. Gerne besuchen wir Sie auch zu Hause.

Für Patienten mit einem Pflegegrad, die die Grundpflege (SGB XI) in Anspruch nehmen, können die Kosten über die Pflegekassen abgerechnet werden. Wenn ein Patient keinen Pflegegrad hat, muss er die Kosten für die Grundpflegeleistungen entweder selbst finanzieren oder gegebenenfalls Sozialhilfe in Anspruch nehmen.

Die medizinische Behandlungspflege (SGB V) wird vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet. Es besteht auch die Möglichkeit, Leistungen der Behandlungspflege privat mit dem Pflegedienst abzurechnen.

Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt werden. Der Gutachter verwendet dabei die sog. Module, die bei der Festlegung des Grades der Pflegebedürftigkeit helfen sollen. Anhand der Ergebnisse einer umfangreichen Befragung wird dann der Pflegegrad bestimmt.

Alleine bezogen auf das Pflegegeld (Geldleistungen) stehen ihnen folgende Beträge zu:

  • Pflegegrad 1 = 0€
  • Pflegegrad 2 = 332,00€
  • Pflegegrad 3 = 573,00€
  • Pflegegrad 4 = 765,00€
  • Pflegegrad 5 = 947,00€