die häufigsten Fragen & Antworten
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Es wird Ihnen gefallen. Aber wenn nicht, dann können Sie den Pflegevertrag jederzeit fristlos, ohne Angabe von Gründen wieder kündigen.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine email, faxen Sie uns oder kommen Sie auf eine Tasse Kaffee bei uns vorbei. Gerne besuchen wir Sie auch zu Hause.
Für Patienten mit einem Pflegegrad, die die Grundpflege (SGB XI) in Anspruch nehmen, können die Kosten über die Pflegekassen abgerechnet werden. Wenn ein Patient keinen Pflegegrad hat, muss er die Kosten für die Grundpflegeleistungen entweder selbst finanzieren oder gegebenenfalls Sozialhilfe in Anspruch nehmen.
Die medizinische Behandlungspflege (SGB V) wird vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet. Es besteht auch die Möglichkeit, Leistungen der Behandlungspflege privat mit dem Pflegedienst abzurechnen.
Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt werden. Der Gutachter verwendet dabei die sog. Module, die bei der Festlegung des Grades der Pflegebedürftigkeit helfen sollen. Anhand der Ergebnisse einer umfangreichen Befragung wird dann der Pflegegrad bestimmt.
Alleine bezogen auf das Pflegegeld (Geldleistungen) stehen ihnen folgende Beträge zu:
- Pflegegrad 1 = 0€
- Pflegegrad 2 = 332,00€
- Pflegegrad 3 = 573,00€
- Pflegegrad 4 = 765,00€
- Pflegegrad 5 = 947,00€